Beitragsordnung
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
Beiträge
Beitragsklassen | Mitgliedsform | Beitragshöhe pro Jahr |
01 | Erwachsene | € 30.00 |
02 | Auszubildende, Rentner, Studenten | € 20.00 |
03 | Schüler | € 0.00 |
04 | Ehrenmitglieder | € 0.00 |
05 | Kursmitglieder *1 | € 9.00 |
06 | Fördermitglieder | € 30.00 (Mindesbeitrag) |
07 | Familienmitgliedschaft *2 | € 50.00 |
*1 Die Kursmitgliedschaft ist auf 3 Monate beschränkt.
*2 2 Personen aus einem Haushalt. Beide Personen sind stimmenberechtigt.
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto zu überweisen.
- Ermäßigte Beiträge müssen beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beitragsklasse.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Bei einem Zahlungsverzug von 6 Monaten folgt eine Entscheidung des Vorstandes über die Fortsetzung der Mitgliedschaft.
- Kursmitglieder entrichten Ihren Beitrag mit Beginn des Kursangebotes.
Gebühren
- Für zusätzliche Sport- und Freizeitangebote (Kurse, Zirkel usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im einzelnen festzulegen sind.
- Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung sowie die persönlichen Daten werden im Vereinsverwaltungssystem gespeichert. Diese Daten dürfen, außer den Vereinsorganen, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Vereinskonto
Institut | Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam |
BIC | WELADED 1 PMB |
IBAN | DE 56 1605 0000 1000 8286 69 |
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.
Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist in schriftlicher Form 6 Wochen vor dem Jahresende zum Jahresende möglich.
letzte Änderung 23.9.2020